Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Maximale Sicherheit und Transparenz für alle Beteiligten
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für sämtliche Verträge zwischen Chichava Anna Leta, Roht Daniela GbR, Bayreuth, Deutschland, handelnd unter industrial plants („Agentur“), und Unternehmern im Sinne des § 14 BGB („Kunde“).
(2) Die AGB gelten für laufende Marketing-Retainer, Beratungsleistungen sowie separat beauftragte Projekt- und Setup-Leistungen.
(3) Abweichende Bedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, ihrer Geltung wurde ausdrücklich in Textform zugestimmt.
§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsarten
(1) Die Agentur erbringt laufende Dienstleistungen insbesondere in den Bereichen Strategie, Kampagnenmanagement, Funnel-Optimierung, SEO, E-Mail-Marketing, CRM-Nurturing, Analytics, Reporting und Steuerung als externe Marketingabteilung.
(2) Laufende Retainer-Leistungen sind Dienstleistungen. Geschuldet ist die fachgerechte Tätigkeit, nicht ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg.
(3) Separat angebotene und klar definierte Initial-, Setup- oder Relaunch-Leistungen sind projektbezogene Werkleistungen.
Hierzu zählen insbesondere:
Website / Relaunch
Funnel
Landingpages
Tracking-Setups
CRM-Pipelines
E-Mail-Automationen
Dashboards
Pixel- / Consent-Implementierungen
(4) Neue Grundsysteme, Relaunches, Initialaufwände und vergleichbare Aufbauleistungen sind nicht Bestandteil des laufenden Retainers, sofern sie nicht ausdrücklich im Angebot ausgewiesen sind.
§ 3 Vertragslaufzeit und Kündigung
(1) Die Mindestlaufzeit des Retainers beträgt 6 Monate.
(2) Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils 3 weitere Monate, sofern er nicht mit einer Frist von 30 Tagen zum jeweiligen Laufzeitende in Textform gekündigt wird.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(4) Bereits separat beauftragte Projektleistungen bleiben von einer Kündigung des Retainers unberührt, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
§ 4 Vergütung
(1) Der monatliche Retainer wird individuell nach Maßnahmenpaket vereinbart.
(2) Die Rechnungsstellung erfolgt zwischen dem 1. und 10. des laufenden Monats für den jeweiligen Leistungsmonat. Die Vergütung ist innerhalb von 14 Kalendertagen ab Rechnungsdatum fällig.
(3) Initiale Setups, Relaunches, neue Funnels, Tracking- und vergleichbare Projektleistungen werden gesondert vergütet und sind grundsätzlich vor Projektstart vollständig zur Zahlung fällig, sofern nichts anderes individuell vereinbart wurde.
(4) Drittanbieter-, Lizenz-, Hosting-, Tool-, Software- sowie Media-Budgets trägt der Kunde unmittelbar selbst.
§ 5 Change Requests / Leistungsänderungen
(1) Änderungen oder Erweiterungen des ursprünglich angebotenen Projektumfangs bedürfen der Abstimmung in Textform.
(2) Die Agentur ist berechtigt, hierfür ein gesondertes Nachtragsangebot zu erstellen.
(3) Zusätzlicher Aufwand wird gesondert vergütet. Vereinbarte Fristen und Projektzeitpläne verlängern sich angemessen.
(4) Bis zur Freigabe eines Change Requests besteht keine Pflicht zur Umsetzung der Zusatzleistung.
§ 6 Abnahme projektbezogener Werkleistungen
(1) Werkleistungen gelten als abnahmefähig, sobald die vereinbarte Spezifikation im Wesentlichen erfüllt ist.
(2) Der Kunde hat die Abnahme innerhalb von 5 Werktagen nach Bereitstellung zu erklären oder konkrete Mängel in Textform mitzuteilen.
(3) Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Mängelanzeige und wird das Ergebnis produktiv genutzt, gilt die Leistung als abgenommen.
(4) Bei Tracking-, Consent-, Dashboard- und API-bezogenen Leistungen bezieht sich die Abnahme ausschließlich auf die vereinbarte technische Implementierung, nicht auf spätere Datenvollständigkeit, Plattform-Uptime oder Drittanbieterrestriktionen.
§ 7 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde stellt Inhalte, Zugänge, Freigaben und Ansprechpartner rechtzeitig bereit.
(2) Erforderliche Inhalte und Freigaben sind innerhalb von 3 Werktagen bereitzustellen.
(3) Verzögerungen auf Kundenseite führen zu einer entsprechenden Verschiebung sämtlicher Deadlines und Leistungsfristen.
(4) Entsteht durch verspätete Mitwirkung zusätzlicher Re-Planungs- oder Umsetzungsaufwand, kann dieser gesondert vergütet werden.
§ 8 Drittanbieter / Plattformen / Media
(1) Sämtliche Werbekonten, Media-Budgets und Plattformaccounts werden vom Kunden geführt.
(2) Der Kunde bleibt Vertragspartner sämtlicher Drittanbieter und Plattformen.
(3) Die Agentur haftet nicht für Ausfälle, API-Änderungen, Trackingeinschränkungen, Account-Sperrungen, Browserrestriktionen, Cookie-Limits oder sonstige Ursachen außerhalb ihres Einflussbereichs.
§ 9 Kein Erfolg geschuldet
(1) Die Agentur schuldet keinen bestimmten wirtschaftlichen oder technischen Erfolg.
(2) Insbesondere werden keine Garantien übernommen für:
ROAS
CPL / CPA
Leads / SQLs
Umsatz
Rankings
Reichweite
Öffnungsraten
Conversion Rates
(3) Prognosen, Forecasts, Benchmarks und Potenzialanalysen stellen keine Garantie und keine Beschaffenheitsvereinbarung dar.
§ 10 Nutzungsrechte
(1) Der Kunde erhält an vollständig vergüteten Arbeitsergebnissen ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für den eigenen Geschäftsbetrieb.
(2) Die Rechte gehen erst nach vollständiger Zahlung über.
(3) Sämtliche Methoden, Frameworks, Templates, Blueprints, Systemlogiken, Prompt-Systeme, Dashboard-Strukturen und sonstiges Know-how verbleiben bei der Agentur.
(4) Rohdateien, editierbare Master-Dateien und interne Template-Bibliotheken sind nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
§ 11 Haftung
(1) Die Agentur haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Agentur nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden.
(3) Die Haftung ist dabei auf maximal die Vergütung der letzten 3 Monate des Retainers, bei separaten Projekten auf die jeweilige Projektvergütung begrenzt.
§ 12 Vertraulichkeit und Referenznutzung
(1) Beide Parteien verpflichten sich zur Vertraulichkeit hinsichtlich aller nicht öffentlichen Informationen.
(2) Die Agentur ist bis zum Widerruf in Textform berechtigt, Name, Logo, Branche, öffentlich sichtbare Assets sowie anonymisierte relative Leistungsentwicklungen zu Referenzzwecken zu nutzen.
(3) Absolute KPIs, interne Dashboards, CRM-Daten oder sonstige sensible Kennzahlen dürfen nur nach ausdrücklicher Freigabe in Textform verwendet werden.
§ 13 Datenschutz
(1) Der Kunde ist für die datenschutzrechtliche Zulässigkeit sämtlicher bereitgestellter Daten, Einwilligungen, Pixel- und Trackingprozesse verantwortlich.
(2) Soweit erforderlich, schließen die Parteien eine gesonderte AVV.
(3) Die datenschutzrechtliche Freigabe von Drittplattformen und internationalen Datentransfers obliegt dem Kunden, sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde.
§ 14 Subunternehmer
Die Agentur ist berechtigt, zur Leistungserbringung qualifizierte Freelancer, Entwickler, Designer und sonstige Subunternehmer einzusetzen.
§ 15 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand ist, soweit zulässig, Bayreuth.